Jahressteuergesetz 2024
BMF veröffentlicht 243-seitigen Referentenentwurf für umfassende Steueränderungen
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Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltung auch bei nur eingeschränkter Teilnahme zulässig
Neue EuGH-Rechtsprechung zur unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer
Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt einholen
Tipps für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
EU-Rat macht Weg frei für ein schnelleres Verfahren zur Entlastung von Doppelbesteuerung
Fahrzeit von etwa einer Autostunde zumutbar
Diskussionsentwurf für neue Buchführungsdatenschnittstellenverordnung
Ein Steuerpflichtiger unterhielt seine Hauptwohnung (Familienwohnung) ca. 30 km entfernt von seiner Arbeitsstätte. Er mietete sich zusätzlich in 1 km Entfernung von der Arbeitsstätte eine Zweitwohnung und wollte hierfür Mehraufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an, da es dem Steuerpflichtigen zuzumuten war, von der 30 km entfernten Hauptwohnung zu seiner Tätigkeitsstätte zu fahren.
Das Finanzgericht/FG Münster folgte dem Finanzamt (Urteil vom 6.2.2024, 1 K 1448/22 E). Auch nach Ansicht des FG war die Fahrstrecke von der Hauptwohnung zumutbar. Die Einwendungen des Steuerpflichtigen, die Fahrzeit würde bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als 2 Stunden dauern, ließen die Richter nicht zu. Denn der Kläger nutzte ausschließlich seinen Firmenwagen.
Stand: 26. Juni 2024