Neutz

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2024

Jahressteuergesetz 2024

Jahressteuergesetz 2024

BMF veröffentlicht 243-seitigen Referentenentwurf für umfassende Steueränderungen

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen

Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltung auch bei nur eingeschränkter Teilnahme zulässig

Unrichtiger Steuerausweis

Unrichtiger Steuerausweis

Neue EuGH-Rechtsprechung zur unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt einholen

Ferienjobs

Ferienjobs

Tipps für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Initiative FASTER

Initiative FASTER

EU-Rat macht Weg frei für ein schnelleres Verfahren zur Entlastung von Doppelbesteuerung

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

Fahrzeit von etwa einer Autostunde zumutbar

Buchführungsdaten-Schnittstelle

Buchführungsdaten-Schnittstelle

Diskussionsentwurf für neue Buchführungsdatenschnittstellenverordnung

Betriebsveranstaltungen

Meeting

Betriebsveranstaltung

Nach dem Einkommensteuerrecht (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG) zählen Zuwendungen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Begleitpersonen „anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung)“ zum Arbeitslohn. Ausnahme: Die Kosten übersteigen € 110,00 je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht und die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung steht allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offen.

Vorstandsfeier

Hinsichtlich der Voraussetzungen der Teilnahmemöglichkeiten für alle Betriebsangehörigen hat der Bundesfinanzhof/BFH entschieden, dass eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen kann, wenn sie eben nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (Urteil vom 27.3.2024, VI R 5/22). Im Streitfall erkannte das Finanzamt Aufwendungen für eine Weihnachtsfeier ausschließlich für Vorstände nicht als steuerbegünstigte Betriebsveranstaltung an, da die Feier nur den Vorständen vorbehalten war. Die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung wurde nicht zugelassen. Der BFH folgte der Auffassung des Finanzamtes nicht und ließ die Pauschalversteuerung zu. Nach BFH-Auffassung steht die Bedingung der Teilnahmemöglichkeit für alle Beschäftigten in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG und betrifft somit nur die Gewährung des Freibetrags in Höhe von € 110,00.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: Bartek - stock.adobe.com

zum Seitenanfang
Neutz work Bahnhofstraße 19 – 23 74072 Heilbronn Deutschland work +49 7131 20 40 1 - 0 fax +49 7131 20 40 1 - 20 www.neutz-steuer.de
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369