Personengesellschaftsrecht 2024
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft
Höhere Grundfreibeträge und Anpassungen der Steuerprogression
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können
Verlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden
Finanzverwaltung hebt Betriebsausgabepauschalen für 2023 an
Aufwendungen für Werbekalender sind wie Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgabe abziehbar
Änderungen im DBA Luxemburg sollen flexibleres grenzüberscheitendes Arbeiten zwischen Deutschland und Luxemburg ermöglichen
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Statistisches Bundesamt veröffentlicht Statistik für 2022
Die Gemeinden können Hundesteuer erheben. Die Höhe und Ausgestaltung der Steuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In manchen Gemeinden ist die Steuerhöhe abhängig von der Anzahl der Hunde in einem Haushalt oder von der Hunderasse.
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben sich die Einnahmen der Gemeinden im Jahr 2022 mit rund € 414 Mio. auf ein Rekordniveau gesteigert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies ein Plus von 3,3 %. Im Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer auf € 401 Mio. Im Zehnjahresvergleich nahmen die Steuereinnahmen sogar um 44 % zu. In 2012 betrugen die Einnahmen der Städte und Gemeinden an Hundesteuer lediglich € 288 Mio.
Stand: 27. November 2023