Personengesellschaftsrecht 2024
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft
Höhere Grundfreibeträge und Anpassungen der Steuerprogression
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können
Verlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden
Finanzverwaltung hebt Betriebsausgabepauschalen für 2023 an
Aufwendungen für Werbekalender sind wie Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgabe abziehbar
Änderungen im DBA Luxemburg sollen flexibleres grenzüberscheitendes Arbeiten zwischen Deutschland und Luxemburg ermöglichen
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Statistisches Bundesamt veröffentlicht Statistik für 2022
Die Finanzminister von Deutschland und Luxemburg haben diverse Regelungen im bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen/DBA Deutschland-Luxemburg angepasst. Ziel war insbesondere, einer stärkeren Nutzung des Arbeitens im Homeoffice Rechnung zu tragen. Hierzu wurde im Änderungsprotokoll eine Bagatellregelung für Grenzgänger von 34 Tagen pro Kalenderjahr festgelegt. Die Bagatellregelung besagt, dass die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat Luxemburg zugewiesen bleibt, wenn die nichtselbstständige Arbeit an nicht mehr als 34 Tagen im Kalenderjahr im Ansässigkeitsstaat (Deutschland) oder in Drittstaaten ausgeübt wird. Eine vergleichbare Regelung wurde auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen.
Darüber hinaus wurden Anpassungen hinsichtlich der Änderungen im deutschen Recht vorgenommen. Im Einzelnen wurden Änderungen im Hinblick auf die Investmentsteuerreform, die in § 1a Körperschaftsteuergesetz/KStG eingeführte Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften, wie eine Körperschaft besteuert zu werden, und die Besteuerung von Real Estate Investment Trusts/REIT vorgenommen.
Die Neuregelungen im DBA gelten ab dem Jahr 2024.
Stand: 27. November 2023