Wachstumschancengesetz I
Überblick über die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Steuerneuregelungen bei der Einkommensteuer
Überblick über die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Steuerneuregelungen bei der Einkommensteuer
Wachstumschancengesetz: nicht umgesetzte Maßnahmen
BFH hält Finanzkonten-Austausch für verfassungsgemäß
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines zu Wohnzwecken dienenden Teilgrundstücks
Voraussetzungen zur Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG
BMF veröffentlicht Tabelle der steuerfreien Kaufkraftzuschläge bei Auslandsentsendung
Kassen-Nachschauen als eines der primären Prüfungsfelder der Finanzverwaltung
Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024
Folgende im Gesetzentwurf enthaltene Neuerungen wurden vom Vermittlungsausschuss nicht übernommen:
Nicht umgesetzt wurde die Abschaffung der Reichweitenbegrenzungen für Hybridelektrofahrzeuge zum Zweck einer nur hälftigen Hinzurechnung der Leasingraten für die Ermittlung des für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns (§ 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2 Doppelbuchst. bb GewStG). Nicht übernommen wurden die geplanten Regelungen zum erweiterten Verlustvortrag nach § 10a GewStG.
Bei der Umsatzsteuer wurde vom Vermittlungsausschuss aus dem Gesetzentwurf die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes und der Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Umsätze von 9,0 % auf 8,4 % gestrichen. Ohne Änderungen wurden die Regelungen zur obligatorischen Verwendung von e-Rechnungen vom Vermittlungsausschuss übernommen. Erübrigt hat sich wegen der langen Umsetzungsdauer die geplante Gesetzesänderung über das vorzeitige Auslaufen der befristeten ermäßigten Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen.
Stand: 28. April 2024