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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Januar 2025

Wichtige Steuerbeträge 2025

Wichtige Steuerbeträge 2025

Überblick über die wichtigsten neuen Steuerwerte für 2025

Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze 2025

Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze 2025

Mindestlohn steigt 2025 auf € 12,82, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 556,00

Kapitallebensversicherungen vor 2005

Kapitallebensversicherungen vor 2005

Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024

Jahressteuergesetz 2024

Jahressteuergesetz 2024

Einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und einheitliche Bruttoleistungen bei Photovoltaikanlagen

Verlustverrechnung 2025

Verlustverrechnung 2025

Umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften aufgehoben

Ausländische Alterseinkünfte

Ausländische Alterseinkünfte

Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024

Steuerfreie Mieterabfindungen

Steuerfreie Mieterabfindungen

Abfindungszahlungen für die vorzeitige Aufgabe eines Mietrechts steuerfrei

Vorabpauschale 2024/2025

Vorabpauschale 2024/2025

Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig

Vorabpauschale 2024/2025

Sparschwein

Vorabpauschale

Am 2.1.2025 ziehen inländische Depotbanken bei Investmentfonds im Wertpapierdepot die sogenannte Vorabpauschale für 2024 ein. In den Jahren 2022 und 2023 war keine Vorabpauschale fällig, da sich in den Jahren 2021 und 2022 zum Jahresbeginn ein negativer Basiszinssatz ergeben hatte. Die Vorabpauschale wird jeweils am ersten Werktag des Folgejahrs fällig.

Berechnung

Die Vorabpauschale beträgt 70 % des sich aus der Multiplikation des Fondsrücknahmepreises vom Jahresanfang des Vorjahres mit dem Berechnungszinssatz ergebenden Produktes. Hatte der Rücknahmepreis eines Fonds am 2.1.2024 100 betragen, ist am 2.1.2025 eine Vorabpauschale von 100 x 2,29 % x 70 % = € 1,603 pro Fondanteil fällig.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: Nirusmee - stock.adobe.com

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